[ Auszug: (1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas
anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu
stauen und zu be ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]